Ab Oktober müssen viele städtische Mieter mehr zahlen, so Gabi Gassner, Vorsitzende der christlich- demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands im Kreisverband Spandau

Nach dem Scheitern des von Rot-Rot-Grün eingeführten Mietendeckels bekamen die Mieter der 330.000 landeseigenen Wohnungen demonstrativ eine Schonfrist.

Aber genau vier Tage nach dem Wahltermin (26. September) wird es damit vorbei sein, denn ab 1. Oktober können abgesenkte Mieten wieder auf ihre ursprüngliche Höhe angehoben werden.

Der Senat berät derzeit über Pläne, die Bausenator Scheel (45, Linke) und Finanzsenator Kollatz (SPD, 63) für Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt + Land sowie WBM vorbereitet haben.

► Bestandsmieter können ab 1. Oktober die Ankündigung einer Mieterhöhung im Briefkasten haben. Die Vermieter sollen sich an der Inflationsrate des Vorjahres orientieren, als Obergrenze gelten 2 Prozent/Jahr.

Wichtig: Mieter haben zwei Monate Zeit, um zu prüfen, ob sie zustimmen.

► Wiedervermietung: Bei neuen Mietern soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete angesetzt werden, in Ausnahmefällen mit einem Aufschlag von 10 Prozent. Dann müssen die Unternehmen aber dem Bausenat nachweisen, dass das entsprechende Objekt sonst unwirtschaftlich wäre. Die Neuregelungen sollen bis 2025 laufen.

Die Richtschnur für die Höhe der anzuhebenden Mieten: ortsübliche Vergleichsmiete plus maximal 10 Prozent.
Diese liegt in Berlin nach der neuen Mietspiegel-Tabelle bei im Schnitt 6,79 Euro/m² netto-kalt. Vermieter sollen sich an der Inflationsrate des Vorjahres orientieren, als Obergrenze gelten 2 Prozent/Jahr.

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