Auch beim Mini-Job erwies sich die Sonderrolle im Arbeits- und Sozialrecht während Corona als wenig hilfreich, so Gabi Gassner, Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft im Kreisverband Spandau.

Jeder fünfte Vollzeit-Beschäftigte verdient unter 2.203 Euro brutto. In Deutschland trifft das. In Deutschland arbeiten rund 6,6 Millionen Menschen in Mini-Jobs: In der Gastronomie, im Einzelhandel, Aushilfstätigkeiten in den Büros. Ihr Einkommen brach im März ohne Vorwarnung weg, da ihre Verträge oft auf Stundenbasis geschlossen werden. Steht alles still, sinken die Stunden auf null und damit auch das Einkommen.

Kein Kurzarbeitergeld, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, auf sich allein gestellt. Solange ein 450€-Job nur dazu dient, als kleines Zubrot den nächsten Urlaub zu finanzieren, ist dies wenig kritisch. Corona hat jedoch offenbart, dass der Mini-Job oft ein Teil der Existenzgrundlage ist. Besonders laut riefen die Studenten nach Hilfe. Ihre gut organisierte Lobby aus Parteijugendorganisationen und Studentenvertretungen erreichte für sie zinslose Darlehen und Zuschüsse. Aber andere Gruppen sind ebenfalls betroffen, auch wenn ihre Lobby kleiner ist: Ältere mit Minirente, Alleinerziehende mit Zweitjob.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb, dass Minijobs ab dem ersten Euro voll in die Sozialversicherung einbezogen werden sollen. Dazu soll die Gleitzone der Midi-Jobs auf Verdienste unter 450 Euro ausgeweitet werden. Für die Beschäftigten würde das zunächst weniger netto vom brutto bedeuten, aber dafür bekämen sie den vollen Schutz der Sozialversicherungen: Rente, Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit. In Krisen zahlt sich das aus.

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