Hinter dem Argument der Corona-Krise wird wieder und wieder versucht, den verfassungsmäßigen Sonntagsschutz aufzuheben. Verkaufsoffene Sonntage dürfen aber nicht allein aus rein wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt werden

Finger weg von Sonntagsöffnungen

Hinter dem Argument der Corona-Krise wird wieder und wieder versucht, den verfassungsmäßigen Sonntagsschutz aufzuheben. Verkaufsoffene Sonntage dürfen aber nicht allein aus rein wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt werden.

Als Vorsitzende der CDA Spandau stelle ich mich klar und deutlich gegen diese Forderung.
Jedem ist die schwierige Lage des Einzelhandels in der Pandemie bewusst und es soll und muss hier gezielt unterstützt und geholfen werden, um ein sterben des Einzelhandels zu verhindern.

Die Krise jedoch als Nebelkerze zu nutzen, um den wichtigen Sonntagsschutz auf Dauer zu unterwandern lehne ich persönlich, als auch die CDA Spandau ab.

Der Sonntag ist und muss selbstbestimmt bleiben. Jeder, der in unabdingbaren Sonntagsdiensten wie Polizei, Rettungsdienst etc. arbeiten muss, kennt die Einschnitte ins familiäre und gesellschaftliche Leben. Der Sonntag ist der Tag an dem gemeinsam Familie gelebt werden kann und soll.

Unabhängig davon, dass eine Ladenöffnung am Sonntag gegen das Grundgesetz verstößt, selbstbestimmte Sonntage erschwert, theologische Argumente und kirchliche Kommunikation verhindert und das gemeinsame Leben innerhalb vieler Familien nachhaltig schadet, wäre sie auch nicht das Rezept gegen das Einzelhandelssterben innerhalb und außerhalb der Corona-Krise.
Der Sonntag ist kein Werktag! Daher werden wir uns mit allen Mitteln gegen eine solche Verfassungsänderung zur Wehr setzen.

Der Sonntag ist besonders schützenswert, so will es die Verfassung.
Regelungen, mit denen eine Öffnung an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren. Mindestniveau des Sonntagsschutzes verlangt, dass der Gesetzgeber die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben muss. Ausnahmen nur aus besonderem Sachgrund zur Wahrung gleich- oder höherrangiger Rechtsgüter zulassen.

Die Sonntagsöffnung soll zu einer „Entzerrung des Einkaufsgeschehens“ führen und somit sollen Infektionsgefahren vermieden werden. Das Argument greift aus unserer Sicht nicht.
Sonntagsöffnungen führen nicht zu einer Entzerrung von Kundenströmen, sondern zu einer Konzentration auf das Wochenende. Die Bilder vom Ku’Damm vom gestrigen Samstag sprechen da eine deutliche Sprache. Weitere Öffnungen erzeugten zusätzliche Kontaktmöglichkeiten. Dies ist bei steigenden Infektionszahlen völlig verantwortungslos. Infektionsschutz heißt für mich: weniger und nicht mehr.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dem Infektionsrisiko an sechs Tagen in der Woche ausgesetzt. Sie sollten nicht durch verkaufsoffene Sonntage weiter belastet werden.
Seit Beginn der Krise hat sich gezeigt, dass gerade der Bereich der Beschäftigten im Einzelhandel extrem gefordert ist. Wenn jetzt noch die Sonn- und Feiertage dazu kommen, sind die Erholungsphasen nicht mehr gewährleistet.

Wer vermehrt oder dauerhaft verkaufsoffene Sonntage etablieren will, MUSS sich mit offenem Visier einer Diskussion mit Gewerkschaften, Kirchen und Gesellschaft stellen um für eine Verfassungsänderung eine Mehrheit im Bundestag zu finden. Die FDP zieht ja bereits in Teilen eine Verfassungsänderung in Betracht. Diese Diskussion sollte dann aber noch vor der nächsten Bundestagswahl gestartet werden. Jeder Wählerin und jedem Wähler muss bewusst sein, dass eine Verfassungsänderung dafür sorgt, dass die Aufhebung des Sonntagsschutzes nicht nur für den „Niedriglohnbereich Einzelhandel“ gelten würde, sondern dies auch auf andere Branchen ausgedehnt werden könnte. Warum soll man nicht auch am Sonntag andere Sachen erledigen können ?

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